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Andreas Fankhauser

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Andreas Fankhauser berät Unternehmen und Einzelpersonen bei Geschäftstransaktionen und vertritt sie in Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen
  • der Luftfahrt
  • des internationalen Handels und des Wettbewerbs
  • des Vertrags- und Gesellschaftsrechts
  • sowie des Wirtschaftsstrafrechts.
Ein besonderes Augenmerk widmet er den Geschäften mit China.

Weitere Schwerpunkte seiner Praxis sind Vermögensarreste, vorsorgliche Massnahmen sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.

Vor der Gründung von gbf Rechtsanwälte war Andreas Fankhauser bei einer führenden Wirtschaftskanzlei in Zürich als Anwalt sowie am Bezirksgericht Zürich als juristischer Sekretär und Ersatzrichter tätig.

Er ist seit 2000 als Anwalt zugelassen und spricht Deutsch, Englisch und Französisch.